Gemäß dem Präsidialerlass vom 23. März 2009 hat unser Land in der Rechtsordnung die gemeinsamen Rechtsvorschriften über die Einäscherung aufgenommen und bietet somit die Möglichkeit für die Verbrennung von Verstorbenen einer großen Anzahl von Bürgern, die in unserem Land leben und den Brauch der Bestattung aufgrund ihrer religiösen Überzeugungen nicht unterliegen.
Während die Wahl der Einäscherung nach dem Tod existiert für einige Bürger unabhängig von Religion oder Konfession zu denen sie gehören.
Wir arbeiten zusammen mit den spezialisiertesten Einäscherungszentren in Bulgarien, Rumänien, Holland, Deutschland und übernehmen den Empfang und den Transport der Leiche.
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